Rohrleitungsstraße/Rohrleitungsstreifens Emshäfen-Delfzijl
Aufgrund der industriellen Entwicklung des Emshäfen in den letzten Jahren, wird eine Zunahme des An- und Abtransports von pumpfähigen Produkten und Roh- und Hilfsstoffen erwartet. Diese erwartete Zunahme hängt mit der Erwartung zusammen, dass auch für die Zukunft mit einer Zunahme der Betriebsaktivitäten im Emsdelta zu rechnen ist.
Um den An- und Abtransport von pumpfähigen Produkten und Roh- und Hilfsstoffen zu ermöglichen und das Wachstum der Betriebsamkeit zu fördern, besteht der Bedarf an einer/einem Rohrleitungsstraße/-streifen zwischen den Industriegeländen im Eemshafen und in Oosterhorn Delfzijl.
Dabei gilt allerdings, dass der Hafen von Oosterhorn Delfzijl ist für Schiffe mit großem Tiefgang nicht zugänglich ist; dies im Gegensatz zum Eemshafen. Eine Rohrleitungsstraße/-streifen trägt zur Erschließung von Oosterhorn Delfzijl für Tiefseeschiffe bei. Darüber hinaus bietet die/der Rohrleitungsstraße/- streifen Möglichkeiten , um Reststoffen auszutauschen und nachhaltig wiederzuverwenden.
Bündelung von verschiedenen Rohrleitungen in einer Straße bzw. einem Streifen trägt darüber hinaus zur effizienten Nutzung der vorhandenen (unterirdischen) Räume bei.
Der Bau der/des Rohrleitungsstraße/Rohrleitungsstreifens bezweckt:
- eine Zunahme/Stärkung der wirtschaftlichen Position der Region und der Möglichkeiten in der Region.
- den schnellen und sicheren Transport großer Mengen von Gasen und Flüssigkeiten über unterirdische Rohrleitungen zwischen dem Eemshafen und Oosterhorn Delfzijl, mit Anschlüssen an das landesweite Transportleitungsnetz .
- Die Bereitstellung einer nachhaltigen Alternative für Transport mit LKW, Güterzügen oder Schiffen. Transport über Rohrleitungen trägt grundsätzlich bei zur:
- Reduzierung des Energieverbrauchs.
- Reduzierung von Emissionen in die Umgebung.
- Reduzierung von Sicherheitsrisiken für die Umgebung.
- Verbesserung der Erreichbarkeit durch Reduzierung der Verkehrsintensität auf den Straßen, Schienen und Wasserstraßenverbindungen.
- Nachhaltige Wiederverwertung von Reststoffen.
Der UVB (MER) soll einsichtlich machen, in wiefern diese Zielsetzungen umsetzbar sind. Dabei ist entscheidend, in wieweit die/der Rohrleitungsstraße/-streifen einen Beitrag zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung leisten kann, der nicht auf Kosten der Umwelt geht.
Der Bau einer/eines Rohrleitungsstraße/Rohrleitungsstreifens passt zu den nationalen politischen Leitlinien, welche eine weitestgehende Bündelung von Transportrohrleitungen vorsehen.
Status der/des Rohrleitungsstraße/Rohrleitungsstreifens
Organisation und Verwaltung
Initiativträger des Projektes Rohrleitungsstraße/-streifen ist die Stiftung UFO-BED. Parallel zur Erstellung des UVB (MER) wird von der Stiftung geprüft, welche die wünschenswerteste Organisations- und Verwaltungsform für die/den Rohrleitungsstraße/Rohrleitungsstreifen ist.
Die Flächen, auf denen die/der Rohrleitungsstraße/-streifen möglicherweise geplant wird, sind in Besitz vieler verschiedener Eigentümer. Anhand der ermittelten wünschenswertesten Organisations- und Verwaltungsform wird ebenfalls bestimmt, auf welche Weise das Eigentum an den Flächen für die/den Rohrleitungsstraße/Rohrleitungsstreifen geregelt wird. Eine Möglichkeit wäre, dass das Eigentum an den Flächen bei den bestehenden Eigentümern verbleibt, wobei die Stiftung das Recht erwirbt um Leitungen zu verlegen und zu verwalten. In diesem Falle wird von einem Rohrleitungsstreifen gesprochen. Eine andere Möglichkeit sieht vor, dass das Eigentum in die Hände der Stiftung übergeht, wobei die bestehenden Eigentümer ein Nutzungsrecht an den Flächen erhalten (in Form eines dinglichen Rechts). In diesem Fall wird von einer Rohrleitungsstraße gesprochen.
Einpassungsplan
Die/Der Rohrleitungsstraße/-streifen wird in einen näher zu bestimmenden Einpassungsplan übernommen. Der Einpassungsplan wird von der Provinz erstellt und gilt als Flächennutzungsplan für die Flächen der/des Rohrleitungsstraße/Rohrleitungsstreifens. Obzwar die Gemeinden in erster Instanz für die Übernahme der/des Rohrleitungsstraße/Rohrleitungsstreifens in die jeweiligen Flächennutzungspläne verantwortlich sind, kann die Provinz diese Aufgabe über den Einpassungsplan übernehmen (in Rücksprache mit den Gemeinden).
Merkmale der/des Rohrleitungsstraße/Rohrleitungsstreifens
Bei der/dem Rohrleitungsstraße/Rohrleitungsstreifen handelt es sich um einen reservierten Streifen, der maximal 25 Rohrleitungen mit einem Durchmesser bis zu 200 cm. Platz bietet. Die physische Breite der/des Rohrleitungsstraße/Rohrleitungsstreifens beträgt maximal 50 m. Das Einflussgebiet der/des Rohrleitungsstraße/-streifens ist größer und von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie etwa von der erforderlichen Reduzierung des Grundwasserstande bei der Verlegung von Rohrleitungen und der Einrichtung von Sicherheitsabständen.
Der Sollabstand zwischen den verschiedenen Leitungen beträgt grundsätzlich 1 m. Für die Tiefenlage der Leitungen wird prinzipiell von einer Überdeckung von mindestens 2 m in landwirtschaftlich genutztem Gebiet ausgegangen. Der Sollabstand und die Überdeckung können abweichen bei Kreuzungen von Infrastruktur, Kabeln und Leitungen sowie dort, wo dies aus Sicherheitsgründen erwünscht ist. Dies kann dazu führen , dass an bestimmten Stellen die Tiefenlage größer wird, oder Leitungen nahe beisammen verlegt. Auch können verschiedene Leitungen in der/dem Rohrleitungsstraße/Rohrleitungsstreifen unterschiedlich tief verlegt sein. Dies kann der Fall sein, wenn bestimmten Sicherheitsnormen entsprochen werden muss. Eine größere ergibt eine höhere Sicherheit.
In der/dem Rohrleitungsstraße/Rohrleitungsstreifen können Leitungen für den Transport von unterschiedlichen Gasen und Flüssigkeiten, wie z. B. Druckluft, Stickstoff, Sauerstoff, Wasserstoff, Synthesegas aus Biomasse und (entmineralisiertes) Wasser verlegt werden. Darüber hinaus können durchgehende Transportleitungen für z. B. Erdgas, Ethylen und CO2 in die/den Rohrleitungsstraße/Rohrleitungsstreifen aufgenommen werden, sowie Energie- und Telekommunikationskabel. Auch können Leitungen für den Transport
Von Restwärme von Kraftwerken zu u. a. Unterglasgartenbauanlagen oder Anlagen zur Verdampfung von Flüssigerdgas (LNG - liquified natural gas) verlegt werden.
Die/Der Rohrleitungsstraße/-streifen schließt an die Industriegelände im Eemshafen und Oosterhorn Delfzijl an, wo die für die Ankoppelung benötigte Fläche bereits reserviert werden ist. Von diesen Anschlüssen aus können zukünftig Leitungen zu unterschiedlichen Produzenten und Abnehmern von Stoffen verlegt werden.
Für die/den Rohrleitungsstraße/Rohrleitungsstreifen Eemshafen – Oosterhorn Delfzijl gelten aus gesellschafts- und umweltpolitischen Gründen folgende Grundsätze:
- Die Bodennutzung wird bei der Herrichtung des Geländes für die/den Rohrleitungsstraße/Rohrleitungsstreifen nicht geändert.
- Nachhaltig sichere Verlegung Leitungen im Hinblick auf die Umgebung, im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung.
- Minimierung der Raumbeanspruchung und optimale Beherrschbarkeit durch Bündelung mit bestehenden Leitungen und anderer Infrastruktur nach dem Prinzip, die Trasse weitestmöglich parallel zur bestehende Infrastruktur zu
- Minimierung von Belastungen und Beschränkungen infolge eines zu irgend einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Baus von Leitungen.
- Bau und Betriebsführung unter Einhaltung der geltenden Umweltgesetzgebung.



